Robinsonliste: Was Unternehmen bei Briefwerbung beachten müssen
Die Robinsonliste ist ein vom Deutschen Dialogmarketing Verband geführtes Verzeichnis von Personen und Unternehmen, die ausdrücklich keine Werbung per Post, Telefon oder E-Mail erhalten möchten. Wer Briefkampagnen plant, sollte seine Empfängerliste vorher dagegen abgleichen, um Beschwerden und Abmahnrisiken zu vermeiden.
Ein Register für alle, die keine Werbung wollen
Geführt wird die Robinsonliste (offiziell Werbewiderspruchsliste) vom Deutschen Dialogmarketing Verband. Eintragen kann sich dort kostenlos jeder, der klarstellen möchte: keine unaufgeforderte Werbung, egal ob per Post, Telefon oder elektronisch. Seriöse Adresshändler und Direktmarketing-Dienstleister gleichen ihre Bestände regelmäßig gegen diese Liste ab, bevor sie versenden.
Pflicht oder Kür?
Kein Gesetz zwingt zum Abgleich — Gerichte und Aufsichtsbehörden werten ihn aber als Indiz für sorgfältiges Vorgehen. Wichtiger als die Liste selbst ist der dahinterstehende Grundsatz: Ein erkennbarer Widerspruch macht weitere Werbung unzulässig, egal ob er über die Robinsonliste kam oder direkt vom Empfänger.
Warum sie für B2B-Adressen zweitrangig ist
Selbst recherchierte B2B-Adressen — aus Handelsregister, Unternehmenswebsite oder Branchenverzeichnis — profitieren von einem Robinsonlisten-Abgleich kaum, da die Liste primär auf Privatpersonen zielt. Entscheidender für den B2B-Bereich: eine eigene, sauber gepflegte Sperrliste, in die jeder Widerspruch eines Unternehmens sofort einfließt.
Häufige Fragen
In erster Linie ist sie für Privatpersonen gedacht. Für B2B-Kampagnen zählt eine eigene Sperrliste mit dokumentierten Widersprüchen mehr und ist direkt rechtlich bindend.
Das kann als unzumutbare Belästigung gewertet werden und eine Abmahnung nach sich ziehen. Ein Widerspruch sollte deshalb technisch verlässlich in jeder folgenden Kampagne berücksichtigt werden.