RECHT & DSGVO

Kaltakquise per E-Mail vs. Brief: Was ist rechtlich sicherer?

1 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

Der Werbebrief ist rechtlich deutlich sicherer: Er benötigt keine vorherige Einwilligung, während unaufgeforderte Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Zustimmung nach § 7 UWG als unzumutbare Belästigung gelten und mit Abmahnungen ab rund 500 € pro Verstoß geahndet werden können.

§ 7 UWG

Zwei getrennte Gesetze, zwei unterschiedliche Maßstäbe

E-Mail-Werbung fällt unter § 7 UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Postalische Werbung fällt dagegen unter die allgemeinen Grundsätze der DSGVO. Diese Trennung ist kein Zufall — sie führt zu einem strukturellen Unterschied: § 7 UWG verlangt für E-Mail-Werbung eine vorherige ausdrückliche Zustimmung und kennt, anders als bei Telefonwerbung, keine allgemeine B2B-Ausnahme. Die DSGVO erlaubt für Post dagegen die Berufung auf berechtigtes Interesse, ganz ohne vorherige Zustimmung.

Was eine E-Mail-Kampagne tatsächlich riskiert

500 € pro Verstoß ist die Größenordnung, ab der Wettbewerbsrechtler Abmahnungen wegen unaufgeforderter Werbe-E-Mail beziffern — bei Wiederholung oder gewerblichem Ausmaß deutlich mehr. Da solche Abmahnungen häufig automatisiert in großer Zahl verschickt werden, kann eine einzelne Massen-E-Mail-Kampagne zu einem Kostenrisiko werden, das mit der eigentlichen Kampagnengröße kaum noch in Verhältnis steht.

Recht & DSGVO

Warum der Brief hier vorne liegt

Beim Werbebrief entfällt das Einwilligungserfordernis vollständig. Solange die Adresse öffentlich auffindbar ist — Impressum, Handelsregister, Branchenverzeichnis — und kein Widerspruch vorliegt, bewegt sich der Versand im rechtlich abgesicherten Rahmen des berechtigten Interesses. Für die kalte B2B-Erstansprache ist er damit der Kanal mit dem geringsten Risiko.

Warum sich beide Kanäle trotzdem ergänzen

Viele Vertriebsteams nutzen den Brief als risikofreien Türöffner und wechseln erst nach einer Reaktion — einem Rückruf, einem gescannten QR-Code — zu E-Mail oder Telefon. Sobald der Empfänger reagiert hat, existiert eine belastbare Grundlage, die vorher fehlte.

Häufige Fragen

Sie kennt eine B2B-Ausnahme (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), bleibt aber rechtlich unscharf und wird von vielen Angerufenen als aufdringlich empfunden. Der Brief bleibt der eindeutigste Weg.

Die Größenordnung beginnt bei rund 500 € pro Verstoß, kann bei gewerblichen oder wiederholten Fällen aber deutlich höher liegen — die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Personalisierte Briefe, ohne die Recherche selbst zu machenElvantis Reach recherchiert Ihre Zielunternehmen und schreibt den Brief dazu.