Brauche ich eine Einwilligung für Werbebriefe an Unternehmen?
Nein. Für postalische Werbebriefe an Unternehmen ist keine vorherige Einwilligung erforderlich. Die Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das gilt so lange, wie der Empfänger nicht erkennbar widersprochen hat, etwa über eine Sperrliste oder eine direkte Rückmeldung.
Die kurze Antwort zuerst
Anders als bei Werbe-E-Mails oder -Anrufen ist für einen postalischen Werbebrief an ein Unternehmen keine vorherige Zustimmung nötig. Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung der dafür erforderlichen Daten und den Versand selbst auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Neukundengewinnung.
Warum der Gesetzgeber das so geregelt hat
Erwägungsgrund 47 der DSGVO nennt Direktwerbung ausdrücklich als Beispiel für ein berechtigtes Interesse. Der Gesetzgeber unterscheidet bewusst zwischen postalischer Werbung — weniger aufdringlich, deshalb Opt-out — und elektronischer Werbung wie E-Mail oder SMS, die als aufdringlicher gilt und deshalb grundsätzlich Opt-in-pflichtig ist nach § 7 UWG.
Wo diese Erlaubnis endet
Unbegrenzt gilt sie nicht: Sobald ein Empfänger erkennbar widerspricht — etwa durch eine direkte Rückmeldung oder einen Eintrag in einer entsprechenden Sperrliste —, muss die weitere Ansprache eingestellt werden. Auch sollte die verarbeitete Datenmenge auf das für die Ansprache Notwendige beschränkt bleiben.
Was sich trotzdem lohnt
Auch ohne Einwilligungspflicht empfiehlt sich ein transparenter Hinweis im Brief auf die Rechtsgrundlage und die Widerspruchsmöglichkeit sowie eine sauber gepflegte interne Sperrliste — beides stärkt die rechtliche Absicherung zusätzlich, auch wenn es nicht in jedem Detail gesetzlich vorgeschrieben ist.
Häufige Fragen
Ja, die Regelung bezieht sich auf Unternehmen im weiteren Sinne, unabhängig von der Größe — solange es sich um eine geschäftliche, keine private Adresse handelt.
Im Zweifel hilft ein Blick auf eine eventuell vorhandene Sperrliste sowie eine sachliche, zurückhaltende Formulierung des Anschreibens — das minimiert das Risiko in Grenzfällen zusätzlich.